ORGANE DES VERBANDES
Der Familienverband setzt sich aus folgenden Organen zusammen:
dem geschäftsführende Vorstand
dem erweiterten Vorstand
dem Familienrat
dem Familientag
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der erweiterte Vorstand ist fachbezogen und hat daher keine geschäftsführende Funktion. Er besteht aus dem Ehrenvorsitzenden und Senior der Forschungsgruppe, Leiter der Forschungsgruppe und Archivar, dem Beauftragten für PR-Aufgaben und das Familienjournal, dem Dolmetscher, dem Jugendbeauftragten (z.Zt. nicht besetzt) und dem Beisitzer für Sonderaufgaben.
Der Familienrat ist das Bindeglied zwischen allen Familienangehörigen, dem Verband und seinem Vorstand.
Der Familientag im Rahmen des großen Familientreffens stellt im Sinne des BGB die Mitgliederversammlung für alle Mitglieder dar.